Krankenhausreform nicht auf dem Rücken der Versicherten

Mit einem Gesetz zur Verbesserung der stationären Versorgung beabsichtigt die Bundesregierung eine tiefgreifende Reform der Kliniklandschaft. Zur Umsetzung ist ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro geplant. Der ACA-Bundesvorstand kritisiert, dass die Reform zur Hälfte aus Beitragsgeldern finanziert werden soll.
Mit dem geplanten Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz strebt Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine weitgehende Neuordnung der stationären Versorgung an. Im Kern gehört dazu eine Bündelung von Kapazitäten, die zu einer Spezialisierung in großen Kliniken führt. Zugleich werden kleinere Kliniken vor allem die Grundversorgung von Patientinnen absichern. Begrüßenswert ist insbesondere die weitgehende Abkehr vom System der Fallpauschalen hin zu sogenannten Vorhaltepauschalen. In der Folge soll es für Kliniken weniger attraktiv sein, Patientinnen nur aus Gründen der Bettenbelegung aufzunehmen. Kritisch sieht der ACA-Bundesvorstand die Finanzierung der geplanten Reform. Zur Gegenfinanzierung soll ein Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro eingerichtet werden. Dieser erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gespeist werden soll er hälftig aus Mitteln der Bundesländer und der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Das System der dualen Krankenhausfinanzierung durch Krankenkassen und Bundesländer stößt angesichts dieser weitreichenden Reform an seine Grenzen“, erklärt der ACA-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. Neben den Bundesländern müsse der Bund seine Verpflichtung wahrnehmen und die Hälfte der Kosten übernehmen. „Der Umbau des Krankenhaussystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Beitragszahler*innen hier mit insgesamt 25 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden.“ Dies verwundere auch deshalb, weil die Bei-
träge zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich der Versorgung der Versicherten dienten Investitionskosten seien wie bisher von Seiten des Staates zu finanzieren.

„Dass die Bundesländer dies alleine kaum stemmen können, ist nachvollziehbar“, betont der stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende Hans-Jürgen Hopf. Deshalb müsse sich der Bund an der Finanzierung der geplanten Krankenhausreform beteiligen.

Kathrin Zellner, stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende, ergänzt: „Mit der vorgeschlagenen Finanzierungsweise steuern wir auf stetig steigende Beitragssätze zu. Die letzte Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt erst wenige Monate zurück.“ Man müsse davon abkommen, im Jahresturnus die Beitragsbelastungen für Versicherte und Arbeitgeber zu erhöhen. Hier müsse Maß und Mitte gewahrt werden.
(Köln, 22.03.2024)
Kontakt:
Alexander Suchomsky (ACA-Bundesgeschäftsführer)
Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de
Weitere Informationen unter www.aca-bund.de