Berufs­genossenschaften

Selbstverwaltung in den Berufsgenossenschaften

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ einer Berufsgenossenschaft. Sie hat folgende Aufgaben:

  1. Sie beschließt die Satzung, berufsgenossenschaftliche Vorschriften, den Gefahrtarif und sonstiges autonomes Recht.
  2. Sie wählt, überwacht und entlastet den Vorstand.
  3. Sie wählt den Geschäftsführer.
  4. Sie stellt er den Haushaltsplan auf, bei dem es um Milliarden Euro geht.
  5. Sie vertritt die Berufsgenossenschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern.
  6. Weitere Aufgaben und Reche legt sie in der jeweiligen Satzung fest.
  7. Sie kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Fachausschüsse bilden. Die Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Diese Ausschüsse arbeiten dem Verwaltungsrat zu, indem sie in den Sitzungen Rückmeldungen zu den von ihnen behandelten Themen geben. Teilweise haben sie auch die Befugnis eigenständige Entscheidungen zu treffen.

Widerspruchsausschuss

Auch in den Berufsgenossenschaften gibt es Widerspruchsausschüsse. Sie sind auch hier ein wichtiger Ausschuss für die Versicherten. Die Mitglieder behandeln und entscheiden über die Widersprüche von Versicherten. Alle Versicherten haben die Möglichkeit gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft vorzugehen. In diesem Fall legen sie zunächst Widerspruch gegen den Bescheid ein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Reha, ein Hilfsmittel nicht genehmigt oder eine Berufskrankheit nicht anerkannt wurde. Diese Widersprüche werden dem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Somit entscheiden auch die Versichertenvertreter_innen über den Widerspruch. Auf Basis der gesetzlichen Regelungen und der eingereichten Unterlagen entscheiden sie jeden Einzelfall. Damit geben sie dem Widerspruch entweder statt und die zuvor abgelehnte Maßnahme wird genehmigt oder sie weißen den Widerspruch zurück. Die Arbeit der Ausschüsse trägt damit sehr dazu bei, dass Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen.