Was ist das?
Soziale Selbstverwaltung
Die Soziale Selbstverwaltung findet in den gesetzlichen Sozialversicherungen statt. Hierzu zählen die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung (nähere Informationen zur Unfallversicherung siehe Exkurs unten).
Bei den jeweiligen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungen handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit sind die jeweils Versicherten so etwas wie die Eigentümer der jeweiligen Sozialversicherung. Entsprechend stellen sie Mitglieder in den Aufsichtsgremien und teilweise auch in Vorständen. Da viele Sozialversicherungen paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen, finanziert sind, sitzen neben den Versichertenvertreter_innen auch Arbeitgebervertreter_innen in den Gremien. Sie vertreten dort und in Ausschüssen, welche diese Gremien einsetzen, die Interessen der Versicherten.
Ein für die Versicherten sehr wichtiger Ausschuss ist der Widerspruchsausschuss eines jeden Versicherungsträger. Hier werden die Widersprüche behandelt und entschieden, welche die Versicherten gegen Bescheide eingelegt haben. Wurde beispielsweise eine Kur, ein Hilfsmittel oder eine Behandlung nicht genehmigt und der Versicherte legt dagegen Widerspruch ein, so entscheiden letztlich auch die Versichertenvertreter_innen im Widerspruchsausschuss auf Basis der gesetzlichen Regelungen und der eingereichten Unterlagen über diesen Widerspruch.
Die Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien in der Arbeitslosenversicherung werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Gewerkschaften benannt. Für alle anderen Sozialversicherungen, werden die Mitglieder in den sogenannten Sozialwahlen gewählt. Die Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen übernehmen die Aufgaben der Selbstverwaltung in der Pflegeversicherung. Nähers zu den Sozialwahlen finden sie hier auf der entsprechenden Unterseite.
Auf die Aufgaben der Selbstverwaltung in den Krankenkassen (inklusive Pflegeversicherung), der Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften gehen die jeweiligen Unterseiten ein. Sie beschreiben, welche Gremien es gibt und was deren Aufgabe ist.
Neben dieser Tätigkeit in den Gremien der Selbstverwaltung gibt es im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ein weiteres Ehrenamt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Versichertenberater_innen der Deutschen Rentenversicherung. Die Unterseite Rentenversicherungsberatung beschreibt deren wichtige Aufgabe.
Schließlich gibt es noch ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichter. Auch sie gehören im weiteren Sinne zur Sozialen Selbstverwaltung. Als Arbeitnehmendenvereinigung mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung sind wir als EAG vorschlagsberechtigt. Die Aufgaben von ehrenamtlichen Arbeits- und Sozialrichter_innen beschreiben die entsprechenden Unterseiten.
Zusammenarbeit in der ACA
In der Sozialen Selbstverwaltung treten die beiden Kirchen mit ihren jeweils zuständigen Verbänden gemeinsam an. Diese Arbeit ist in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) organisiert. Auf katholischer Seite sind unsere Partner Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und Kolping. Mit ihnen arbeiten wir auf sehr gute Art und Weise ökumenisch zusammen. Wir haben eine funktionierende und gelingende Ökumene mit einer langen gemeinsamen Geschichte. Darauf sind wir stolz.
In den Gremien tun sich unsere Mandatsträger und die unserer ACA-Partner bei ethischen Fragen hervor. Hier bringen sie ihre christliche Sozialisation besonders ein und zur Geltung. Ihre Kompetenzen in der christlichen Sozialethik und Soziallehre kommen besonders zur Geltung. Zu diesen Fragen zählen beispielsweise:
- Kann oder muss eine Kasse alles anbieten, was medizinisch möglich ist?
- Gibt es Grenzen der Finanzierbarkeit?
- Gibt es Grenzen der Kommerzialisierung in der Medizin? Oder konkreter: Was ist, wenn das Konzernkrankenhaus schwarze Zahlen und das Kirchliche Krankenhaus rote Zahlen schreibt?
Verhältnis zu den Gewerkschaften
Unser Verhältnis zu den Einheitsgewerkschaften des DGB ist zurzeit gut. In Bayern gibt es Absprachen und Verträge über die Zusammenarbeit zwischen ACA und DGB. Ähnliches gilt auf der Bundesebene. Hierdurch ist es uns möglich, Personen in die übergeordneten Zusammenschlüsse der Sozialversicherungsträger zu entsenden. Infrage kommen hierfür die Ausschussvorsitzenden der ACA.
Zusammen mit den Gewerkschaften und dem ACA setzen wir uns für gemeinsame Anliegen der Versicherten ein. Beispiele für gemeinsame Positionen ist der Kampf gegen die Zweiklassenmedizin und für eine Zukunft der solidarischen Sozialversicherungen.
Exkurs gesetzliche Unfallversicherung
Da die gesetzliche Unfallversicherung die unbekannteste Sozialversicherung sein dürfte hier noch ein paar Worte, was ihre Aufgabe ist. Sie bietet einen Versicherungsschutz bei Arbeits- und Arbeitswegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Präventiv arbeitet sie allen Versicherungsfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entgegen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Berufsgenossenschaften organisiert.