ACA Schwaben: Resolution zum GKV-Stabilisierungsgesetz

Resolution der ACA Schwaben zum GKV-Stabilisierungsgesetz
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen - getragen von der KAB, dem Kolpingwerk und der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soziale Fragen (EAG) – engagiert sich mit ihren Vertretern in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, der Renten- und Unfallversicherungen.
Das System der Sozialen Selbstverwaltung ist eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung des 19-ten Jahrhunderts, ein Ausdruck des Subsidiaritätsprinzps unserer Verfassung und ein tragfähiger Teil des Sozialstaates. Hier nehmen Bürgerinnen und Bürger staatliche Verantwortung wahr.
Auch deshalb schmerzt es, dass im Bereich der Selbstverwaltung der Krankenkassen bereits mehrmals durch den Gesetzgeber insbesondere in das Haushaltsrecht der Selbstverwaltung eingegriffen wurde und damit das Engagement der Selbstverwalter erheblich beschnitten worden ist.
Mit dem nun vorliegenden GKV-Stabilisierungsgesetz wird wieder in verfassungsmäßig bedenklicher Art in das Haushaltsrecht eingegriffen und das ehrenamtliche Engagement der Selbstverwalter beschnitten. Zudem gehen die vorgesehenen Regelungen aus unserer Sicht in die falsche Richtung; sie führen – in Zeiten, in denen vor allem von Entlastung der Bürger die Rede ist – zu einseitigen Belastungen der Beitragszahler der GKV und führen im GKV-Bereich mehr zu einer DESTABILISIERUNG anstatt zu einer Stabilisierung.
Wir bitten Sie dringend darum in der parlamentarischen Beratung unsere Argumente und Vorschläge zu berücksichtigen und insbesondere das Haushaltsrecht der Selbstverwaltung nicht weiter zu beschneiden.
Gerne machen wir auch aus unserer Sicht Vorschläge, was im Rahmen der Beratungen neu berücksichtigt werden sollte. Uns eint, dass wir ein Stabilisierungsgesetz brauchen, was uns trennt sind die Maßnahmen.
Wir schlagen vor:

  1. Die Kassenbeiträge, die der Bund für die Versicherung der Harzt IV / Bürgergeldempfänger entrichtet, müssen in Zukunft kostendeckend sein. Es ist nicht erklärbar warum zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Harzt IV / Bürgergeldempfänger NUR die Versicherten und Arbeitsgeber der GKV zuständig sein sollten. Wir sprechen hier über 11,5 Mio.

  2. Es ist unverständlich, warum nur Medikamente für Tiere mit 7 % besteuert werden. Eine Mehrwertsteuer von 7 % auf Arzneimittel bringt dem GKV System 5,3 Mio.

  3. Anstatt jährlich neu über den Bundeszuschuss zu sprechen, sollte dieser im Sinne einer klaren Haushaltsplanung inflationsfest gemacht werden.

  4. Der Griff in die Rücklagen der Kassen bestraft vor allem die Kassen, die sparsam und wirtschaftlich sinnvoll mit den Beitragsgeldern umgegangen sind. Bestraft werden auch vor allem die Versichertengemeinschaften, die sich für einen etwas höheren Beitragssatz entscheiden haben, um der Kasse eine solide Haushaltslage zu ermöglichen.

Gerne diskutieren wir mit Ihnen unsere Vorschläge auch persönlich.
Wir hoffen, dass Sie unsere Argumente in die parlamentarischen Beratungen und Ihre innerparteiliche Diskussion einbringen können.
Ihre ACA in Schwaben
Michael Breitsameter ACA Bezirksvorsitzender Schwaben
Renate Hofner und Ulrich Gottwald stellv. ACA Bezirksvorsitzende Schwaben